Compliance in der berlinovo

Maßstab unseres Handelns

Compliance – die Einhaltung geltender Gesetze, Vorgaben, Normen und Richtlinien sowie die Übereinstimmung mit gesellschaftlichen, moralischen und wirtschaftsethischen Wertevorstellungen – sichert die Zukunft der berlinovo und ist integraler Bestandteil unserer Unternehmenskultur sowie unserer täglichen Arbeit.

Wir bei berlinovo bekennen uns uneingeschränkt zu Compliance. Bei allem was wir tun, steht ordnungsgemäßes Handeln an erster Stelle. Unsere Kunden – Mieter und Geschäftspartner – verlassen sich auf uns. Daher verpflichten wir uns zu höchster Qualität unserer Produkte und Dienstleistungen, Integrität im Umgang mit unseren Kunden, verantwortungsvollem Handeln und Zuverlässigkeit unserer Aussagen. Das zeichnet uns aus. Das ist uns wichtig.

Die berlinovo misst dem Thema Compliance besondere Aufmerksamkeit und Sorgfalt zu. Das installierte Compliance Management System ist Bestandteil unserer Organisationsstruktur und gibt den Rahmen für die Umsetzung der Regeln, Werte und Grundsätze in der berlinovo. Die berlinovo lehnt regel- und rechtswidriges sowie unethisches Verhalten, gleich in welcher Erscheinungsform, entschieden ab.

Berlinovo Verhaltenskodex

Unser Verhaltenskodex bildet die Grundlage unseres Handelns und verpflichtet uns zu einer konsequenten Einhaltung von Gesetzen, internen Richtlinien und ethischen Standards. Dieser Kodex bietet einen klaren Rahmen für das Verhalten in der gesamten berlinovo und gilt für alle Mitarbeitenden. Der Verhaltenskodex orientiert sich an unseren Werten und garantiert, dass wir als Unternehmen jederzeit hohen Verhaltensstandards gerecht werden.

Meldewege

Die Einhaltung von Compliance und unseren ethischen Standards ist für berlinovo von zentraler Bedeutung. Wir ermutigen unsere Mitarbeitenden, Mieter und Geschäftspartner, Bedenken über potenzielles Fehlverhalten zu äußern, einschließlich Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften oder unsere internen Richtlinien.

Eingehende Meldungen werden vertraulich behandelt. Hinweisgeber genießen dabei den besonderen Schutz gemäß den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes. Jede Meldung wird sorgfältig auf ihre Plausibilität und ihre möglichen Auswirkungen geprüft. Unsere unabhängigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Compliance Office (CO) sorgen für eine gründliche und umfassende Untersuchung. Das zuständige Management ergreift zusammen mit dem CO umgehend Maßnahmen. 

Je nach Art und Schwere des Fehlverhaltens können disziplinarische Sanktionen oder zivil- und strafrechtliche Maßnahmen verhängt werden. Nach Abschluss der Untersuchung nutzen wir die Ergebnisse interner Prüfungen und Berichte, um unsere Geschäftsprozesse zu überprüfen. Wo nötig, führen wir Korrektur- oder Verbesserungsmaßnahmen ein, um ähnliches Fehlverhalten in Zukunft zu verhindern.

Nur wenn wir uns vorbildlich verhalten, können wir unsere Integrität und das Vertrauen unserer Kollegen und Partner bewahren. Jeder Einzelne von uns ist für sein persönliches Verhalten verantwortlich.

Hinweisgeber können uns über die folgenden Meldekanäle erreichen:

Intern:

Compliance Office

Extern:

Vertrauensanwältin

 

Daneben besteht auch die Möglichkeit, sich an den Vertrauensanwalt des Landes Berlin zu wenden. Es handelt sich um Rechtsanwalt Fabian Tietz.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, sich an die Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz zu wenden.

Information über die gemeinsame Verarbeitung Ihrer Daten

 

Neue Ombudsstelle für Mieter*innen der LWU

Die Ombudsstelle ist eine Beratungsstelle für alle Mietparteien der Landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) in Berlin. Sie bietet den Mieter*innen eine Beratung zu den Regelungen und Vereinbarungen zwischen dem Land Berlin und den landeseigenen Wohnungsunternehmen. Dies sind vorrangig die Regelungen aus der Kooperationsvereinbarung (KoopV) und dem Wohnraumversorgungsgesetz Berlin (WoVG Bln). Dazu gehören beispielsweise:

  • das Leistbarkeitsversprechen
  • Mieterhöhungen in Bezug zur Kooperationsvereinbarung
  • Wohnungstausch

Zum Onlineangebot der Ombudsstelle