Die häufigsten Fragen zum WBS

Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS)?

Ein WBS berechtigt dazu, eine mit öffentlichen Mitteln (sozialer Wohnungsbau) geförderte Wohnung zu beziehen. Der WBS wird in Berlin von den bezirklichen Bürgerämtern erteilt.

Welche Vorteile hat ein WBS?

Der Bau von WBS-Wohnungen wird mit öffentlichen Mitteln der Länder gefördert. Deshalb sind die Wohnungen preisgebunden und vor großen Preisanstiegen geschützt ist. Diese Wohnungen sind Menschen mit eingeschränkten finanziellen Mitteln vorbehalten. Daher ist für den Bezug ein Wohnberechtigungsschein erforderlich.

Wer hat in Berlin Anspruch auf einen WBS?

Anspruch auf einen WBS haben grundsätzlich Haushalte, deren Einkommen die maßgebliche Berliner Einkommensgrenze nicht überschreitet.

Wie beantrage ich einen WBS?

Der WBS wird gebührenfrei mit einem mehrseitigen Formular beantragt, das vollständig ausgefüllt bei den bezirklichen Bürgerämtern eingereicht wird. Darin werden unter anderem Fragen zum Antragsteller, zur aktuellen Wohnung und zum Einkommen gestellt. Zuständig ist das Bürgeramt, in dessen Bezirk Sie zurzeit wohnen.

Der WBS gilt für die Dauer von einem Jahr ab Ausstellung. Hat man bis dahin keine Sozialwohnung bezogen, muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Die Antragsformulare für einen WBS sind hier abrufbar oder beim bezirklichen Bürgeramt erhältlich.

Wie groß darf eine WBS-Wohnung sein?

Grundsätzlich gilt: je ein Wohnraum pro Person (plus Küche und Bad). Ein Alleinstehender hätte somit Anspruch auf eine 1-Zimmer-Wohnung, einem Ehepaar mit drei Kindern stünden maximal fünf Wohnräume zu.

Kann ich mich vorab informieren, ob ich Chancen auf einen WBS habe?

Die bezirklichen Bürgerämter informieren über die Wohnberechtigung für Sozialwohnungen.

Vorab kann man anhand seines Einkommens überschlagen, ob ein WBS infrage kommt. Zum WBS-Rechner der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt geht es hier.

Kann ich mich auch ohne WBS für eine WBS-Wohnung bewerben? Vielleicht werden bei Überangebot WBS-Wohnungen auch an Nichtberechtigte vergeben?

Nein, der Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung ist ausdrücklich dem Berechtigtenkreis vorbehalten. Nur für diesen wird der WBS ausgestellt.

Wo finde ich WBS-gebundene Wohnungen?

Mit dem Wohnberechtigungsschein in Händen können Sie sich um eine WBS-Wohnung bewerben. Die Angebote von berlinovo finden Sie hier. Sie sind entsprechend gekennzeichnet.




Weiterführende Links:

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mieterfibel/de/mf_wbs.shtml#top

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/formulare/de/wohnen.shtml#kontakt

https://service.berlin.de/dienstleistung/120671/

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/formulare/de/wohnen.shtml#wohnwirt

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wbs/index.shtml