Der WBS-Check
Als berlinweiter fairer Vermieter verfügt berlinovo über einen großen Bestand an Mietwohnungen für alle Ansprüche – auch für WBS-Inhaber. Für den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Die Erteilung ist von Einkommensgrenzen abhängig:
Personen im Haushalt | Gesamteinkommen | WBS-Wohnung | |
---|---|---|---|
je Monat bis 1.400,00 € |
je Jahr bis 16.800,00 € |
1 Zimmer Unsere Angebote |
|
je Monat bis 1.936,00 € |
je Jahr bis 23.240,00 € |
2 Zimmer Unsere Angebote |
|
je Monat bis 2.100,00 € |
je Jahr bis 25.200,00 € |
2 Zimmer Unsere Angebote |
|
je Monat bis 2.636,00 € |
je Jahr bis 31.640,00 € |
3 Zimmer Unsere Angebote |
|
je Monat bis 3.173,00 € |
je Jahr bis 38.080,00 € |
4 Zimmer Unsere Angebote |
|
je Monat bis 3.710,00 € |
je Jahr bis 44.520,00 € |
5 Zimmer Unsere Angebote |
Wie bekomme ich den WBS?
Die für den WBS-Antrag notwendigen Vordrucke erhalten Sie bei den Bürgerämtern oder hier.
Die ausgefüllten Formulare können bei dem für Sie zuständigen Bürgeramt direkt abgegeben oder per Post zugesandt werden. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie den WBS vom Wohnungsamt.
Zum WBS-Rechner
Mithilfe des WBS-Rechners der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt können Sie überschlagen, ob Sie für einen WBS berechtigt sind.
Zum WBS-Rechner: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wbs/index.shtml
Mieterservice
Sollte es mal ein Problem geben, erreichen Sie uns zu jeder Tages- oder Nachtzeit – an 365 Tagen im Jahr, sogar an Sonn- und Feiertagen. Aber auch für Ihre Wünsche, Fragen und Anregungen sind wir immer da!
24-h-Mieterhotline: 030 25441-888
Weitere Informationen zum Mieterservice